Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern mit ausgeprägten Schädelfehlbildungen erschließt sich die Motivation für eine operative Korrektur unmittelbar. Sie beruht auf dem Wunsch, eine lebenslang bestehende Entstellung der Kopfform zuvermeiden. Aus medizinischer Sicht ergibt sich in einer Minderheit risikobehafteter Fälle die zusätzliche Indikation der Vorbeugung einer für die Entwicklungdes zentralen Nervensystems schädlichen intrakraniellen Druckerhöhung. Weil in der großen Mehrheit der Fälle kein erhöhtes Risiko einer spontanen sekundären Schädigung durch intrakranielle Druckerhöhung besteht, stellt die operative Korrektur angeborener Schädeldeformitäten im ersten Lebensjahr für den Operateur eine besondere Herausforderung dar: Der erforderliche, in der Regel sehr umfangreiche Eingriff mit allen begleitenden Risiken wird ausschließlich zur kosmetischen Formkorrektur durchgeführt. Dies führt zu einer besonders kritischen Bewertung der Operationsrisiken, die von den Sorgeberechtigten des Patienten mitgetragen werden müssen. In der klinischen Praxis entscheidet sich allerdings kaum ein Betroffener bzw. seine Familie gegen die operative Korrektur – zu stark ist die Befürchtung, ein Kind den Qualen der gesellschaftlichen Missachtung, der Verspottung und auch des Wettbewerbsnachteils auszusetzen.